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Hallo liebe Übersetzerkollegen,

ich habe mich vor kurzem hier angemeldet, aber noch nicht mit der Arbeit begonnen. Mir stellt sich die Frage, wie diese Einnahmen zu versteuern sind?

Ich bin kein Freiberufler, würde mir mit der Übersetzungsarbeit nur einige triste Sonntagnachmittage verkürzen. Demnach wären die Einnahmen auch überschaubar - 

glaube kaum, dass ich über 150 $ / Monat kommen werde. Wie habt ihr das gelöst?

 

Danke & Gruß

 

Michael

7 comments

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    kvstegemann

    Hallo Michael,

    ich habe auch erst vor drei Monaten angefangen, von daher habe ich noch nichts konkret versteuert, aber ich habe mich beim Finanzamt gemeldet und dort eine Steuernummer für die Tätigkeit beantragt. Dabei habe ich die "Kleinunternehmerregelung" beantragt, der zufolge ich keine Umsatzsteuer ausweise (und entsprechend auch nicht abziehen kann). Auch die Buchführung ist dann recht einfach (nur Eingaben+Ausgaben)  - https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung_(Deutschland)

    Mich würde auch interessieren, wie andere das machen. Soweit ich weiß, sind Umsätze außerhalb der EU sowieso nicht umsatzsteuerpflichtig. Insofern könnte es sogar ein Vorteil sein, die Kleinunternehmerregelung nicht für sich zu nutzen, weil man dann selber Vorsteuer abziehen könnte bei Anschaffungen. Aber dann müsste man auch Umsatzsteuervoranmeldungen machen.

    Was mir bei der Buchführung noch nicht so ganz klar ist, ist der Umgang mit den Währungen. Gengo zahlt ja in Dollar. Meine Buchführung muss ich aber in Euro machen. Welchen Wechselkurz lege ich da zugrunde? Den zum Zeitpunkt der Paypal-Zahlung? Paypal führt das Guthaben ja auch erstmal in Dollar und erst wenn ich es von Paypal auf mein Konto überweisen lasse, wird es in Euro gewechselt. Eigentlich müsste man also den Wechselkurs zu diesem Zeitpunkt heranziehen.

    Noch eine andere Anmerkung für dich: Der Sonntagnachmittag ist eine Zeit, in der hier nicht allzu viele Übersetzungsaufträge eintrudeln, die meisten kommen erfahrungsgemäß zu normalen Arbeitszeiten.

    Ahoi/KVS

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    Chris

    Hallo zusammen, 

    hier mein Halbwissen zum Thema:

    Welchen Wechselkurs lege ich da zugrunde? Den zum Zeitpunkt der Paypal-Zahlung? “ Ja, bzw. den vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Durchschnittskurs des betreffenden Monats. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__16.html unter (6). Sobald das Geld auf dein Paypal-Konto eingeht, gilt es nach Ist-Versteuerung als Einnahme. Ob dein Finanzamt den Paypal-Umrechenkurs anerkennt, weiß ich nicht. Kannst ja ggf. mal lieb anfragen. Gewinne/Verluste durch spätere Überweisung/Währungsumrechnung wären dann im Grunde als ebensolche zu buchen. 

    Ungeschickt ist unter anderem auch, dass Paypal je nach Konto noch Gebühren in der Umrechnung versteckt, ohne diese gesondert aufzuführen. Das ist also letztlich alles ein wenig Kuddelmuddel, das man am besten einem Steuerberater überlässt, oder halt selber nach bestem Wissen löst, wenn die Einkünfte entsprechend niedrig sind. Im Falle einer (unwahrscheinlichen) Prüfung müssen halt Belege vorliegen, und dann hat man im Idealfall schon vorher abgeklärt, was als Beleg anerkannt wird. 

    Die 100 % sichere Methode wäre, meiner Meinung nach und zusammenfassend, die jeweiligen Einkünfte anhand des Eingangsmonats nach

    http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer_Umrechnungskurse/umsatzsteuer_umrechnungskurse.html (Nicht vom Titel irritieren lassen, die Tabelle gilt nicht nur für die Umsatzsteuer.)

    umzurechnen und ggf. von Paypal angeführte Gebühren als Betriebsausgaben zu buchen. Kursgewinne/-verluste durch spätere Umrechnung oder Führen eines Kontos in Fremdwährung dann ebenfalls unter dem entsprechenden Punkt in der EÜR. 

    Das ist jetzt aber alles mit Vorsicht zu genießen. 

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    Chris

    Und ich schieb mal direkt eine Korrektur hinterher: Obwohl die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse wie gesagt nicht nur für die Umsatzsteuer gelten, ist das darüber zitierte Gesetz natürlich das Umsatzsteuergesetz. Ein vergleichbarer Paragraph aus dem EStG ist mir jetzt nicht untergekommen und im Netz hab ich jetzt die unterschiedlichsten Sachen gelesen. Für den Moment bin ich also leider auch keine große Hilfe.  

     

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    kvstegemann

    Vielen Dank, @Chris!

    Das ist doch wenigstens eine klare Definition, mit der man arbeiten kann. Ich denke, so werde ich es jetzt machen und dann beim FA so abgeben, und wenn die es anders haben wollen, können sie sich ja dazu äußern. So sagenhaft umfangreich wird die Buchführung ja nicht, passt wahrscheinlich alles noch auf eine Seite :)

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    Chris

    Hallo KVS,

    ich habe mich jetzt nochmal erkundigt, und es ist tatsächlich so, dass der von mir verlinkte Paragraph auch für die Einkommensteuer gilt. Des Weiteren wird auch der Paypal-"Kontoauszug" von meinem Finanzamt akzeptiert. (Wenn man den eingehenden Dollarbetrag am selben Tag noch aufs Bankkonto abbucht, ergeben sich auch gar keine Fragen bezüglich Kursgewinnen oder -verlusten.)

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    anna_pingel

    Hallo :)

    Ich habe die gleiche Frage wie Michael, konnte allerdings mit den Antworten hier noch nicht wirklich herausfinden, was ich nun genau machen muss. Also ich bin auch neu hier, habe gerade erst 2 kleine Jobs erledigt und wüsste nun gern, ob ich die Tätigkeit jetzt schon beim Finanzamt anmelden muss oder ob es genügt, das Einkommen bei der Steuererklärung anzugeben.

    Vielleicht kann mir das hier jemand erklären? Wir stellen ja hier für die Übersetzungen keine Rechnungen aus, also ist es doch ansich keine selbständige Tätigkeit? Ich kenne mich damit leider überhaupt nicht so richtig aus. Kann man das einfach als nebenberufliche Tätigkeit angeben? Also so wie einen 450€-Job?

    LG und vielen Dank im Voraus

    Anna

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    Chris

    Hallo Anna,

    ohne Gewähr:
    Was du als freier Übersetzer nicht machen musst und solltest, ist ein Gewerbe anzumelden, da Übersetzer zu den freien Berufen zählt. Trotzdem bist du natürlich auch im Nebenberuf selbstständig und musst Rechnungen schreiben, die du dem Finanzamt auf Verlangen vorzeigen kannst. Wie man das im Fall von Gengo macht, muss aber wohl jeder für sich selbst entscheiden – eine Patentlösung ist mir jedenfalls nicht bekannt.

    Im Idealfall meldest du deine Nebentätigkeit dann auch direkt beim Finanzamt an. Ich denke aber nicht, dass es schlimme Folgen hat, wenn das erst mit der Steuerklärung geschieht, das Jahr ist ja auch fast rum. Wichtig wäre auch noch, dass du dich schlau machst, welche Abgaben für dich an- oder (weil du ja noch einen Hauptberuf hast) wegfallen und wo du deine Tätigkeit ggf. sonst noch melden musst (Krankenversicherung etc.).
    Vielleicht gibt es auch eine Mindestgrenze, unter der du dir den Papierkram zumindest teilweise sparen kannst.

     

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